Holzsammelschein: Legal Holz sammeln

Holzsammelschein: Legal Holz sammeln

Ein Holzsammelschein ist für viele Selbstversorger und Naturfreunde der Schlüssel zum eigenen Brennholz. Diese Genehmigung wird vom Forstamt, der Stadt oder Gemeinde ausgestellt und erlaubt das legale Sammeln von Abfallholz im Wald. Damit lassen sich nachhaltige Brennstoffreserven anlegen, ohne gegen das Forstgesetz zu verstoßen. Wer Holz für den Eigenbedarf sammeln möchte, sollte die gesetzlichen Regelungen, Kosten, Mengenbeschränkungen und Schutzzeiten genau kennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Holzsammelschein berechtigt zum Sammeln von Abfallholz für den Eigenbedarf.
  • Die Genehmigung gilt meist ein Jahr und kostet zwischen 5 und 30 Euro.
  • Nur liegendes Holz darf gesammelt werden – keine Bäume oder frisches Holz.
  • Das Sammeln ist in bestimmten Waldgebieten und nur tagsüber erlaubt.
  • Antragstellung erfolgt beim Forstamt oder der Gemeinde, oft formlos.

Was ist ein Holzsammelschein?

Ein Holzsammelschein ist eine behördliche Genehmigung, die es Privatpersonen erlaubt, liegendes Abfallholz im Wald zu sammeln. Er wird vom zuständigen Forstamt oder der Gemeinde ausgestellt und ist erforderlich, um Brennholz legal für den Eigenbedarf zu gewinnen.

Zweck und rechtliche Grundlagen

Der Holzsammelschein dient der Kontrolle und Regelung des Holzsammelns in deutschen Wäldern. Seine Grundlage bildet das Bundeswaldgesetz, ergänzt durch die jeweiligen Forstgesetze der Bundesländer. Ziel ist der Schutz der Natur, insbesondere von Waldboden, Pflanzen und Wildtieren.

Ohne Genehmigung wäre das Sammeln von Holz Diebstahl, da der Wald meist in öffentlicher oder privater Hand ist. Durch die Vergabe solcher Scheine soll außerdem die nachhaltige Nutzung des Waldes gewährleistet werden. Wer Holz sammelt, trägt damit Verantwortung gegenüber dem Ökosystem. Gleichzeitig profitieren Verbraucher, die auf diese Weise günstig an Brennholz gelangen. Das System sorgt für Transparenz, Rechtssicherheit und ökologisches Gleichgewicht.

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Gültigkeit und Antragstellung

Ein Holzsammelschein ist meist zeitlich befristet – in der Regel für ein Jahr, seltener für kürzere Zeiträume. Er ist personengebunden und darf nicht übertragen werden. Während des Sammelns muss der Schein stets mitgeführt werden, um ihn bei Kontrollen vorzeigen zu können. Der Antrag erfolgt formlos beim Forstamt, bei der Gemeinde oder direkt bei der Landesforstverwaltung.

Viele Behörden bieten einfache Formulare an, die auch digital eingereicht werden können. Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 5 und 30 Euro. Sie variieren nach Region und Verwaltungsaufwand. Für regelmäßige Sammler kann sich der Antrag langfristig lohnen, da er legale Sicherheit bietet und Konflikte mit Förstern oder Jägern vermeidet.

Erlaubte Holzarten und Nutzung

Mit dem Holzsammelschein darf ausschließlich sogenanntes Abfallholz gesammelt werden. Das sind Äste, Zweige oder Stämme, die bereits am Boden liegen. Frisch geschlagene Bäume oder stehendes Totholz dürfen nicht entnommen werden. Die Nutzung von Motorsägen ist ohne gesonderte Genehmigung untersagt, da sie Sicherheits- und Umweltrisiken bergen.

Handsägen oder Äxte sind dagegen erlaubt. Wichtig ist, dass im Wald immer eine gewisse Menge Holz verbleibt. Es dient Tieren als Lebensraum und dem Boden als Nährstoffquelle. Daher darf nicht alles entfernt werden. Der Förster weist meist ein bestimmtes Gebiet aus, in dem das Sammeln erlaubt ist. Wer sich an diese Vorgaben hält, schützt die Natur und handelt im Sinne der Nachhaltigkeit.

Kosten und erlaubte Mengen

Die Gebühren für einen Holzsammelschein bewegen sich in den meisten Regionen zwischen 10 und 30 Euro. Zusätzlich gibt es oft eine Mengenbeschränkung, die in sogenannten Raummetern angegeben wird. In der Regel dürfen zwischen 3 und 15 Raummeter pro Jahr gesammelt werden. Nach dem Sammeln wird das Holz am Waldweg gestapelt, wo der Förster es prüft und die Menge offiziell abnimmt. Dabei bewertet er auch die Qualität des Holzes und legt den Endpreis fest.

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Dieses Vorgehen gewährleistet eine faire Abrechnung und schützt vor Übernutzung. Das Holz dient ausschließlich dem Eigenbedarf und darf nicht verkauft werden. Wer größere Mengen benötigt, sollte dies beim Antrag angeben, um Sonderregelungen zu besprechen.

Einschränkungen und Sammelgebiete

Das Sammeln ist nicht überall erlaubt. Auf dem Holzsammelschein sind die zugelassenen Waldgebiete genau vermerkt. Besonders geschützt sind Zonen mit seltenen Pflanzen oder hoher Wilddichte. In diesen Bereichen ist das Betreten strikt verboten. Während der Brut- und Setzzeit von März bis Mai ist das Holzsammeln in vielen Regionen untersagt, um Wildtiere nicht zu stören.

Auch aus Sicherheitsgründen darf nur tagsüber gesammelt werden. Bei Sturm, Schnee oder Dunkelheit ist das Betreten des Waldes verboten. Diese Regeln dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der eigenen Sicherheit. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Beantragung und Ansprechpartner

Der Holzsammelschein wird beim zuständigen Forstamt, bei der Gemeinde oder der Landesforstverwaltung beantragt. Der bürokratische Aufwand ist gering, meist reicht eine einfache formlose Anfrage. Einige Behörden bieten Online-Formulare oder telefonische Terminvergaben an. Vor dem Antrag empfiehlt es sich, die regionalen Bedingungen zu prüfen, da die Vorschriften je nach Bundesland variieren. Manche Forstämter führen auch Einweisungen oder Sicherheitshinweise durch.

Es lohnt sich, vorab mit dem zuständigen Förster Kontakt aufzunehmen, um das Sammelgebiet, die Holzmenge und eventuelle Zusatzkosten zu klären. Wer alle Anforderungen erfüllt, erhält seinen Holzsammelschein meist innerhalb weniger Tage und kann sofort mit dem Sammeln beginnen.

Fazit

Der Holzsammelschein ist der legale Weg, um im Einklang mit der Natur Brennholz zu sammeln. Er schützt Wald und Wild, fördert nachhaltiges Handeln und spart Heizkosten. Wer die Regeln kennt, kann das Sammeln sicher und verantwortungsvoll gestalten. Eine vorherige Rücksprache mit dem Forstamt lohnt sich in jedem Fall, um lokale Besonderheiten zu erfahren und den eigenen Bedarf korrekt einzuschätzen.

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Quellen zum Thema Holzsammelschein:

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