Holzsammelschein: Legal Holz sammeln
Ein Holzsammelschein kann Ihnen erlauben, ausgewiesenes Holz in einem bestimmten Waldstück zu sammeln oder selbst aufzuarbeiten. Einen bundesweit einheitlichen Schein mit festen Preisen und identischen Regeln gibt es jedoch nicht. Entscheidend sind der Waldbesitzer, das zuständige Forstamt, das jeweilige Landeswaldrecht und die Bedingungen des einzelnen Forstreviers.
Ein Spaziergang durch den Wald reicht daher nicht als Berechtigung. Auch Äste, Kronenreste und vermeintlich wertloses Totholz gehören dem jeweiligen Waldbesitzer. Wer sie ohne Zustimmung mitnimmt, riskiert Ärger, Schadenersatzforderungen oder strafrechtliche Konsequenzen. Vor dem Sammeln sollten Sie deshalb klären, welches Holz freigegeben wurde, wo Sie arbeiten dürfen, wie viel Holz Sie entnehmen können und welche Werkzeuge zugelassen sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Holz aus dem Wald darf grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Waldbesitzers mitgenommen werden.
- Ein Holzsammelschein gilt meist nur für ein konkret bezeichnetes Revier, Waldstück oder Flächenlos.
- Erlaubte Holzarten, Mengen, Werkzeuge und Sammelzeiten werden regional festgelegt.
- Für den Einsatz einer Motorsäge verlangen viele Forstbetriebe einen anerkannten Motorsägenlehrgang.
- Stehende Bäume, markierte Stämme, Habitatbäume und nicht freigegebenes Totholz bleiben tabu.
- Gebühren können als Pauschale, nach Menge, nach Raummeter oder über den Kauf eines Flächenloses berechnet werden.
- Das Befahren von Waldwegen mit einem Auto oder Anhänger benötigt meist eine ausdrückliche Erlaubnis.
- Im Zweifel gilt immer die schriftliche Vorgabe des zuständigen Forstbetriebs.
Was ist ein Holzsammelschein?
Der Begriff „Holzsammelschein“ wird im Alltag für unterschiedliche Genehmigungen verwendet. Gemeint sein kann eine Erlaubnis zum Auflesen kleiner, bereits am Boden liegender Holzreste. In anderen Revieren bezeichnet der Begriff den Kauf von Schlagabraum oder eines sogenannten Flächenloses.
Bei einem Flächenlos weist der Forstbetrieb eine klar abgegrenzte Fläche zu. Dort darf der Käufer das freigegebene Restholz nach festgelegten Regeln selbst aufarbeiten. Das Holz ist damit nicht kostenlos. Vielmehr schließen Käufer und Waldbesitzer eine Vereinbarung über Menge, Preis, Zeitraum und Arbeitsbedingungen.
Manche Kommunen sprechen von einem Leseschein, Leseholzschein, Brennholzschein oder Holzwerberschein. Die Bezeichnung allein verrät noch nicht, was tatsächlich erlaubt ist. Maßgeblich ist der Inhalt des Dokuments.
Holzsammelschein, Flächenlos und Polterholz unterscheiden
| Variante | Was erhält der Käufer? | Typische Arbeiten | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Holzsammelschein | Erlaubnis für bestimmtes Leseholz oder freigegebene Holzreste | Auflesen, Tragen, teilweise Zerkleinern | Regeln unterscheiden sich stark nach Revier |
| Flächenlos | Schlagabraum auf einer zugeteilten Fläche | Sägen, Entasten, Spalten und Rücken nach Vorgabe | Motorsägennachweis häufig vorgeschrieben |
| Polterholz | Bereits gefällte und am Waldweg gelagerte Stämme | Abtransport und spätere Aufarbeitung | Abrechnung meist nach Festmeter oder Raummeter |
| Ofenfertiges Brennholz | Gesägtes und häufig gespaltenes Kaminholz | Nur Transport und Trocknung beziehungsweise Lagerung | Höherer Preis, aber deutlich weniger Eigenarbeit |
Für eine realistische Kostenrechnung sollten Sie nicht nur den Holzpreis betrachten. Kraftstoff, Anhänger, Schutzkleidung, Motorsägenkurs, Werkzeugverschleiß und Arbeitszeit können den vermeintlich günstigen Brennstoff spürbar verteuern.
Darf man herumliegendes Holz einfach mitnehmen?
Nein. Das Betreten eines Waldes und die Mitnahme von Holz sind rechtlich zwei verschiedene Dinge. Nach § 14 Bundeswaldgesetz darf der Wald grundsätzlich zur Erholung betreten werden. Daraus entsteht jedoch kein Recht, Eigentum des Waldbesitzers mitzunehmen.
Auch die sogenannte Handstraußregel hilft beim Brennholz nicht weiter. § 39 Bundesnaturschutzgesetz nennt unter bestimmten Voraussetzungen Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Kräuter und Zweige. Eine allgemeine Freigabe für liegende Stämme, dicke Äste oder Schlagabraum enthält die Vorschrift nicht.
Ob sehr kleine, dürre Zweige in einem bestimmten Bundesland oder Staatswald für den persönlichen Bedarf aufgenommen werden dürfen, hängt von landesrechtlichen und örtlichen Regelungen ab. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf pauschale Aussagen aus sozialen Netzwerken. Ein kurzer Anruf beim Forstrevier schafft Klarheit.
Wem gehört das Holz im Wald?
Holz bleibt Eigentum des Waldbesitzers. Das gilt auch dann, wenn es:
- bereits auf dem Boden liegt,
- durch einen Sturm abgebrochen wurde,
- morsch oder teilweise verfault ist,
- wie ein wertloser Rest einer Holzernte aussieht,
- neben einem öffentlichen Wanderweg liegt.
Besonders deutlich wird das bei aufgestapeltem Polterholz. Diese Stämme wurden vermessen, verkauft oder für einen späteren Abtransport vorbereitet. Einzelne Scheite oder Abschnitte davon mitzunehmen, ist keine Bagatelle.
Was darf mit einem Holzsammelschein gesammelt werden?
Der Umfang ergibt sich ausschließlich aus der erteilten Genehmigung. Häufig geben Forstbetriebe schwaches, liegendes Holz, Kronenreste oder Schlagabraum frei. Andere Scheine beschränken sich auf dürre Zweige mit einem festgelegten Maximaldurchmesser.
Eine bundesweit verbindliche Zehn-Zentimeter-Grenze gibt es nicht. Solche Durchmesserangaben können Teil lokaler Bedingungen sein, dürfen aber nicht als allgemeine Deutschland-Regel dargestellt werden.
Häufig freigegebenes Material
- abgebrochene und am Boden liegende Zweige,
- dünne Äste aus einem abgeschlossenen Holzeinschlag,
- Kronenreste innerhalb eines zugewiesenen Flächenloses,
- schwaches Restholz, das nicht anderweitig vermarktet wird,
- ausdrücklich markiertes oder vom Förster zugewiesenes Holz.
Dieses Holz bleibt normalerweise tabu
- stehende, abgestorbene oder lebende Bäume,
- markierte Habitat- und Biotopbäume,
- Holz außerhalb des zugewiesenen Sammelgebiets,
- gestapelte Stämme und verkauftes Polterholz,
- Holz in Naturschutzgebieten oder gesperrten Waldflächen,
- forstlich oder ökologisch bewusst zurückgelassenes Totholz.
Stehendes Totholz wirkt vielleicht nutzlos, erfüllt im Wald aber wichtige Aufgaben. Es bietet Spechten, Käfern, Pilzen und zahlreichen weiteren Arten Nahrung und Lebensraum. Das Bundesamt für Naturschutz bezeichnet Totholz als wichtigen Bestandteil der biologischen Vielfalt. Nach den dort veröffentlichten Daten stieg die durchschnittliche Totholzmenge in deutschen Wäldern von 11,6 auf 13,7 Kubikmeter pro Hektar. Quelle: Bundesamt für Naturschutz: Totholzmengen im Wald.
Holzsammelschein beantragen: So gehen Sie vor
Der richtige Ansprechpartner hängt davon ab, wem das Waldstück gehört. Bei Staatswald wenden Sie sich an den Landesforstbetrieb oder das örtliche Forstrevier. Bei Kommunalwald ist häufig die Gemeinde, Stadtverwaltung oder kommunale Forststelle zuständig. In Privatwäldern entscheidet der Eigentümer oder dessen Forstdienstleister.
- Zuständiges Revier ermitteln: Suchen Sie nach dem Forstamt Ihrer Gemeinde oder fragen Sie bei der Stadtverwaltung nach.
- Aktuelle Verfügbarkeit prüfen: Nicht jedes Revier gibt regelmäßig Leseholz oder Flächenlose ab.
- Nutzungsart nennen: Erklären Sie, ob Sie nur loses Holz sammeln oder mit einer Motorsäge arbeiten möchten.
- Menge und Preis klären: Fragen Sie nach Raummetern, Festmetern, Pauschalpreisen und zusätzlichen Gebühren.
- Nachweise einreichen: Je nach Revier können Motorsägenschein, Haftpflichtversicherung oder Mindestalter verlangt werden.
- Einweisung wahrnehmen: Lassen Sie sich Grenzen, Zufahrtswege, Rettungspunkte und gesperrte Bereiche zeigen.
- Erlaubnis mitführen: Bewahren Sie den Schein während der Arbeiten griffbereit auf.
In Nordrhein-Westfalen können Bürger über die Regionalforstamtssuche von Wald und Holz NRW den zuständigen Ansprechpartner ermitteln. In anderen Bundesländern bieten die jeweiligen Landesforstbetriebe vergleichbare Revier- oder Forstamtssuchen an.
Diese Fragen sollten Sie vor der Unterschrift stellen
- Für welches Revier und welche Fläche gilt die Erlaubnis?
- Welche Holzarten und Durchmesser darf ich mitnehmen?
- Wie wird die Holzmenge gemessen und abgerechnet?
- Darf ich eine Motorsäge, Axt oder Handsäge verwenden?
- Benötige ich einen Motorsägenführerschein?
- Wann darf die Fläche betreten und bearbeitet werden?
- Darf ich Waldwege mit Auto und Anhänger befahren?
- Wo liegt der nächste forstliche Rettungspunkt?
- Welche persönliche Schutzausrüstung ist vorgeschrieben?
- Bis wann muss das Holz aufgearbeitet und abtransportiert sein?
Was kostet ein Holzsammelschein?
Eine seriöse bundesweite Durchschnittsgebühr lässt sich nicht nennen. Manche Gemeinden berechnen eine kleine Verwaltungsgebühr. Andere verkaufen ausschließlich konkrete Holzmengen oder versteigern Flächenlose. Wieder andere bieten überhaupt keine Holzsammelscheine mehr an.
Der Gesamtpreis kann sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen:
- Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühr,
- Kaufpreis für das zugewiesene Holz,
- Preis je Festmeter, Raummeter oder Flächenlos,
- Gebühr für einen Motorsägenkurs,
- Kosten für Schutzkleidung und Werkzeug,
- Transport- und Kraftstoffkosten.
Die im ursprünglichen Artikel genannten pauschalen Spannen von 5 bis 30 Euro oder 10 bis 40 Euro pro Monat sind daher zu ungenau. Ein Sammelschein kann regional günstig sein, während das tatsächlich erworbene Holz separat berechnet wird. In stark nachgefragten Revieren kann der Zuschlag auch über Versteigerungen erfolgen.
Vergleichen Sie die angebotene Menge immer in derselben Einheit. Unser Ratgeber zu Festmeter, Raummeter und Schüttraummeter zeigt, warum ein Raummeter nicht mit einem Festmeter gleichgesetzt werden darf.
Wie lange ist ein Holzsammelschein gültig?
Auch die Laufzeit legt der Aussteller fest. Möglich sind einzelne Sammeltage, mehrere Wochen, eine Aufarbeitungssaison oder ein konkret genanntes Enddatum. Eine pauschale Gültigkeit von einem Jahr lässt sich nicht auf alle deutschen Forstbetriebe übertragen.
Prüfen Sie insbesondere diese Angaben:
- Beginn und Ende der Genehmigung,
- zulässige Wochentage und Uhrzeiten,
- Frist für die Aufarbeitung,
- Frist für den Abtransport,
- Sperrzeiten aufgrund von Jagden oder Forstarbeiten.
Nach Ablauf der Frist erlischt die Erlaubnis. Ein alter Sammelschein darf nicht automatisch im nächsten Winter weiterverwendet werden.
Braucht man einen Motorsägenführerschein?
Wer nur einzelne, tragbare Zweige per Hand aufliest, benötigt meist keinen Motorsägenkurs. Sobald eine Kettensäge im Wald eingesetzt wird, sehen die Bedingungen anders aus. Viele staatliche, kommunale und zertifizierte Forstbetriebe verlangen von privaten Selbstwerbern einen anerkannten Qualifikationsnachweis.
Der umgangssprachliche „Motorsägenführerschein“ ist kein Führerschein nach dem Straßenverkehrsrecht. Gemeint ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang, der zum geplanten Arbeitseinsatz passt.
ForstBW schreibt in seinen Bedingungen für die Aufbereitung eines Flächenloses unter anderem vor, dass nur liegendes Holz aufgearbeitet werden darf. Stehendes Holz bleibt ausgeschlossen. Die vollständigen Bedingungen finden Sie bei ForstBW: Geschäftsbedingungen für Flächenlose.
Persönliche Schutzausrüstung
Beim Arbeiten mit der Motorsäge gehören mindestens folgende Ausrüstungsgegenstände zur üblichen Grundausstattung:
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz,
- Schnittschutzhose,
- Sicherheitsschuhe oder Forststiefel mit Schnittschutz,
- Arbeitshandschuhe,
- auffällige Oberbekleidung,
- Verbandmaterial und Mobiltelefon.
Arbeiten Sie nicht allein. Vereinbaren Sie vorab einen Treffpunkt und speichern Sie die Nummer des nächstgelegenen Rettungspunktes. Mobilfunkempfang ist im Wald nicht überall zuverlässig.
Darf man mit dem Auto in den Wald fahren?
Ein Holzsammelschein enthält nicht automatisch eine Fahrerlaubnis. Das allgemeine Betretungsrecht erlaubt keine freie Nutzung von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen. Für Auto, Transporter, Traktor oder Anhänger benötigen Sie normalerweise eine ausdrückliche Freigabe des Eigentümers oder Forstbetriebs.
Eine solche Erlaubnis kann sich auf bestimmte Wege und Zeitfenster beschränken. Schranken müssen nach der Durchfahrt wieder geschlossen werden. Waldwege dürfen nicht blockiert oder beschädigt werden, denn sie dienen auch als Rettungs- und Arbeitswege.
Nach starkem Regen kann die Zufahrt kurzfristig untersagt werden. Schwere Fahrzeuge hinterlassen auf aufgeweichten Wegen schnell tiefe Spuren. Für verursachte Schäden kann der Nutzer persönlich haften.
Wann darf im Wald Holz gesammelt werden?
Bundesweit feste Sammelzeiten existieren nicht. Der Forstbetrieb kann die Arbeiten auf Tageslicht, Werktage oder bestimmte Monate begrenzen. Temporäre Sperrungen sind etwa wegen Holzeinschlag, Jagden, Waldbrandgefahr, Sturmbruch oder Naturschutz möglich.
Eine allgemeine Holzsammelverbotszeit von März bis Mai lässt sich nicht aus dem Bundesrecht ableiten. Dennoch müssen wild lebende Tiere und ihre Lebensstätten geschützt werden. Der Aussteller kann deshalb während sensibler Brut-, Setz- oder Aufzuchtzeiten Einschränkungen anordnen.
Betreten Sie niemals Bereiche mit laufenden Forstarbeiten. Halten Sie Abstand zu Maschinen, Seilwinden, Holzpoltern und frisch gefällten Stämmen. Auch scheinbar ruhende Arbeitsflächen können erhebliche Gefahren bergen.
Haftung und Versicherung
Das Betreten des Waldes erfolgt nach § 14 Bundeswaldgesetz grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das betrifft insbesondere typische Waldgefahren wie herabfallende Äste, unebenen Boden, Wurzeln oder abbrechendes Totholz.
Wer als Selbstwerber Holz bearbeitet, übernimmt zusätzliche Verantwortung. Beschädigen Sie Wege, Bäume, Zäune oder fremde Fahrzeuge, können Ersatzansprüche entstehen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre private Haftpflichtversicherung solche Tätigkeiten einschließt. Eine pauschale Aussage, jeder Forstbetrieb verlange zwingend einen Versicherungsnachweis, wäre jedoch falsch. Die konkrete Vorgabe steht in den örtlichen Bedingungen.
Achtung: Sturmholz steht häufig unter Spannung. Bereits kleine Schnitte können dazu führen, dass Stämme, Äste oder Wurzelteller schlagartig ausschlagen. Solches Holz gehört ausschließlich in die Hände ausgebildeter Fachleute.
Holz richtig abmessen, transportieren und lagern
Nach der Zuteilung beginnt die eigentliche Arbeit. Lassen Sie sich erklären, in welcher Einheit das Holz verkauft wird. Ein Festmeter beschreibt einen massiven Kubikmeter Holz ohne Zwischenräume. Beim Raummeter wird geschichtetes Holz samt Luftzwischenräumen gemessen. Ein Schüttraummeter enthält lose geschüttete Scheite und entsprechend mehr Luft.
Beim Transport muss die Ladung gegen Verrutschen und Herabfallen gesichert sein. Überschreiten Sie weder die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs noch das Gesamtgewicht des Anhängers. Frisches Holz ist erheblich schwerer als trockenes Kaminholz.
Zu Hause benötigt das Holz einen luftigen und regengeschützten Lagerplatz. Stapeln Sie es nicht direkt auf feuchten Boden. Eine Unterkonstruktion und ausreichender Abstand zur Wand fördern die Trocknung. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Beitrag Brennholz richtig stapeln und trocknen.
Vor dem Verbrennen sollte die Holzfeuchte kontrolliert werden. Zu feuchtes Holz brennt schlecht, erzeugt mehr Rauch und verschmutzt Feuerstätte sowie Schornstein. Weitere Grundlagen zu Holzarten, Heizwert und Lagerung behandelt unser großer Brennholz-Ratgeber.
Checkliste für den Sammeltag
- Holzsammelschein oder Kaufbeleg eingepackt
- Personalausweis mitgeführt
- Grenzen des Sammelgebiets bekannt
- Arbeitszeit und Abfuhrfrist geprüft
- Motorsägennachweis vorhanden, falls erforderlich
- Vollständige Schutzausrüstung angelegt
- Werkzeug technisch kontrolliert
- Begleitperson informiert
- Rettungspunkt gespeichert
- Fahr- und Zufahrtserlaubnis geprüft
- Anhänger und Ladungssicherung vorbereitet
- Wetter- und Sturmwarnungen kontrolliert
Häufige Fehler beim Holzsammeln
| Fehler | Mögliche Folge | Bessere Lösung |
|---|---|---|
| Holz ohne Erlaubnis mitnehmen | Eigentumsverletzung, Anzeige oder Schadenersatz | Vorher schriftliche Zustimmung einholen |
| Schein als bundesweite Erlaubnis verstehen | Sammeln im falschen Revier | Gebietsgrenzen im Dokument prüfen |
| Stehendes Totholz fällen | Gefahr, Naturschaden und möglicher Rechtsverstoß | Nur ausdrücklich freigegebenes liegendes Holz bearbeiten |
| Ohne Schutzausrüstung sägen | Schwere Schnitt- und Kopfverletzungen | Vollständige persönliche Schutzausrüstung tragen |
| Waldwege ohne Erlaubnis befahren | Bußgeld, Wegeschäden oder Ausschluss | Zufahrt schriftlich bestätigen lassen |
| Holzmenge falsch berechnen | Unerwartet hoher Preis oder Überladung | Festmeter, Raummeter und Gewicht unterscheiden |
| Frisches Holz sofort verbrennen | Rauch, Ruß und schlechter Wirkungsgrad | Holz fachgerecht trocknen und Feuchte messen |
Fazit: Erst fragen, dann sammeln
Ein Holzsammelschein kann eine günstige Möglichkeit sein, Brennholz für den Eigenbedarf zu beschaffen. Ein Freibrief für den gesamten Wald ist er nicht. Der Schein gilt nur für das bezeichnete Gebiet, den vereinbarten Zeitraum und das ausdrücklich freigegebene Holz.
Klären Sie vorab Preis, Menge, Werkzeugnutzung, Zufahrt und Sicherheitsanforderungen. Nehmen Sie weder stehende Bäume noch markiertes oder gestapeltes Holz mit. Wer mit einer Motorsäge arbeitet, sollte einen passenden Lehrgang absolviert haben und niemals ohne vollständige Schutzausrüstung starten.
Die wichtigste Regel ist simpel: Was nicht eindeutig freigegeben wurde, bleibt im Wald. So vermeiden Sie rechtliche Probleme, schützen wertvolle Lebensräume und kommen sicher mit dem erlaubten Brennholz nach Hause.
FAQ zum Holzsammelschein
Was kostet ein Holzsammelschein?
Die Kosten unterscheiden sich je nach Gemeinde, Waldbesitzer, Holzmenge und Abrechnungsmodell. Möglich sind eine Verwaltungsgebühr, ein Preis je Raummeter oder der Kauf eines Flächenloses. Einen bundesweit gültigen Durchschnittspreis gibt es nicht.
Wo kann ich einen Holzsammelschein beantragen?
Wenden Sie sich an das örtliche Forstamt, den zuständigen Landesforstbetrieb, die Gemeinde oder den privaten Waldbesitzer. Entscheidend ist, wem das gewünschte Waldstück gehört. Viele Forstbetriebe veröffentlichen Ansprechpartner und Brennholzangebote online.
Darf man ohne Holzsammelschein kleine Äste mitnehmen?
Das lässt sich nicht deutschlandweit pauschal beantworten. Landesrecht oder örtliche Regeln können geringe Mengen dünner, dürrer Zweige erlauben. Größere Äste, Stämme, Schlagabraum und aufgestapeltes Holz dürfen nicht ohne Zustimmung mitgenommen werden.
Wie lange gilt ein Holzsammelschein?
Die Laufzeit steht im Dokument. Sie kann einen einzelnen Tag, mehrere Wochen oder eine Aufarbeitungssaison umfassen. Eine automatische Gültigkeit von einem Jahr besteht nicht.
Brauche ich einen Motorsägenschein?
Für das Auflesen per Hand normalerweise nicht. Beim Einsatz einer Kettensäge verlangen viele staatliche und kommunale Forstbetriebe einen anerkannten Motorsägenlehrgang. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen des jeweiligen Reviers.
Darf ich stehendes Totholz fällen?
Nein, sofern es nicht ausdrücklich durch den Waldbesitzer zugewiesen und zur Fällung freigegeben wurde. Stehendes Totholz kann ökologisch wertvoll und gleichzeitig lebensgefährlich sein. Ein gewöhnlicher Sammelschein berechtigt nicht zum eigenmächtigen Fällen.
Darf ich das gesammelte Holz verkaufen?
Holzsammelscheine und Flächenlose werden häufig für den privaten Eigenbedarf vergeben. Ein gewerblicher Weiterverkauf kann durch die Bedingungen ausgeschlossen sein. Prüfen Sie die Vereinbarung oder fragen Sie den Aussteller.
Darf ich mit Auto und Anhänger in den Wald fahren?
Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis. Das allgemeine Betretungsrecht umfasst keine freie Zufahrt mit Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis kann auf bestimmte Wege, Tage und Uhrzeiten begrenzt sein.
Ist Holzsammeln bei Sturm erlaubt?
Bei Sturm und unmittelbar danach sollte der Wald nicht betreten werden. Herabfallende Äste, instabile Kronen und unter Spannung stehendes Sturmholz verursachen lebensgefährliche Situationen. Forstbetriebe können betroffene Flächen zusätzlich sperren.
Was ist der Unterschied zwischen Leseholz und Schlagabraum?
Leseholz bezeichnet meist kleinere, lose am Boden liegende Holzreste. Schlagabraum entsteht bei regulären Forstarbeiten und besteht etwa aus Ästen oder Kronenteilen. Beide dürfen nur gesammelt werden, wenn der Waldbesitzer sie freigegeben hat.
Verwendete Fachquellen
- Bundesministerium der Justiz: § 14 Bundeswaldgesetz – Betreten des Waldes
- Bundesministerium der Justiz: § 39 Bundesnaturschutzgesetz
- Bundesamt für Naturschutz: Totholzmengen im Wald
- ForstBW: Geschäftsbedingungen für die Aufbereitung eines Flächenloses
- Wald und Holz NRW: Suche nach dem zuständigen Regionalforstamt