Carport Ratgeber

Carport Baugenehmigung

Wer ein Carport, als Unterstellschutz für sein Fahrzeug, auf seinem Grundstück errichten möchte, kann dies nicht immer ohne Baugenehmigung tun. Jedes Bundesland hierzulande hat allerdings in dieser Hinsicht so seine ganz eigenen Vorschriften. In Nordrhein-Westfalen, beispielsweise, findet man eine eher leichte Vorgehensweise, wenn es um eine Carport Baugenehmigung geht. Wer demnach eine Firma mit der Montage eines solchen Unterstellplatzes beauftragt, kann davon ausgehen, dass das Unternehmen jetzt weiß, was zu tun ist.

Ordert man hingegen lediglich einen Bausatz, weil man den Carport selbst aufbauen möchte, finden sich im Lieferumfang doch meist der Grundriss und damit die genauen Maße. Diesen Bauplan sollte man dann vorsichtshalber bei der Stadt vorzeigen. Schließlich gibt es auch in Nordrhein-Westfalen ein paar Punkte, die man beachten sollte. So muss zum einen die Länge des Carports beachtet werden, wenn dieser keine drei Meter vom Nachbarn entfernt liegt. In diesem Fall darf der Carport somit nicht länger als neun Meter lang sein. Zudem müssen Carports in diesem Bundesland stets einen Zugang zu Verkehrsflächen oder zur Straße haben. Bedeutend ist dies vor allem, wenn das eigene Grundstück nicht direkt an einer Straße angrenzt.

Des Weiteren spielt hier ebenfalls die Bauform des Carports eine wichtige Rolle, denn für ein Anbau Carport benötigt man hier auf jeden Fall eine Baugenehmigung. Durch den Anbau an Haus kommt es hier zu Erweiterung des Wohnheims, so dass eine Genehmigung nötig ist. Wer allerdings einen geringen Abstand zum Eigenheim lässt, kann diese auch ganz einfach umgehen. In der Bauverordnung sind sämtliche Vorschriften festgehalten, so dass ein Anruf oder ein Besuch bei der zuständigen Baubehörde Licht ins Dunkle bringen wird.

Carport Baugenehmigung in Bayern

Durchaus gibt es auch in Bayern die Möglichkeit ein Carport zu bauen ohne eine Baugenehmigung haben zu müssen.

Folgende Voraussetzungen gilt es diesem Fall zu erfüllen:

  • Nach aktuellem Gesetz muss der Carport zu lässig sein. Alle nötigen Informationen dazu finden sich in den Bauvorschriften.
  • Als genehmigungsfrei gelten zudem Carports, die unabhängig bzw. nachträglich geplant werden. Dazu zählen allerdings keine Anbau Carports.
  • Die Grundfläche des Unterstellplatzes darf auf keinen Fall größer als 50 Quadratmeter sein.
  • Zudem darf der Carport keinesfalls höher als drei Meter sein. Dies gilt auch für Unterstellplätze mit einem Spitzdach.
  • Zur nächsten Grundstücksgrenze müssen mindestens noch acht Meter vorhanden sein.
  • Entspricht der Carport einem gültigen Bebauungsplan braucht man keine zusätzliche Baugenehmigung.

Carport Baugenehmigung in anderen Bundesländern

Wer in unserer Hauptstadt ein Carport bauen möchte, kann dieses ohne weiteres ohne Baugenehmigung in Angriff nehmen, wenn dieses lediglich eine Grundfläche von 30 Quadratmetern mitbringt. In Baden-Württemberg hingegen ist dies nur möglich, wenn der Unterstellplatz im Innenbereich nicht größer als 40 Quadratmeter ist und im Innenbereich nicht die 20 Kubikmeter überschreitet. In Brandenburg sind die Vorschriften in diesem Bereich sogar noch ein wenig lockerer, denn hier dürfen Carports bis 50 Quadratmeter ohne Baugenehmigung montiert werden. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans sind da sogar 150 Quadratmeter möglich.

In Bremen dagegen läuft in Sachen Carport bauen nichts ohne eine gültige Baugenehmigung. Hier ist es allerdings aber auch möglich ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in die Wege zu leiten. In diesem Fall werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen dann mit Einschränkungen unter die Lupe genommen. In der Hansestadt Hamburg hingegen reicht oftmals eine sogenannte Bauanzeige aus. Diese gilt für Carports, die einen Grenzabstand von drei Metern mitbringen. Ist das Carport in Hessen lediglich 40 Quadratmeter groß  und bringt im Außenbereich nur 20 Kubikmeter mit, ist auch in diesem Bundeland keine Baugenehmigung von Nöten.

Wer in Mecklenburg-Vorpommern nur ein 30 Quadratmeter großes Carport bauen möchte, braucht hier ebenfalls keine Baugenehmigung, wenn die mittlere Wandhöhe nicht mehr als drei Meter beträgt. Ebenfalls genehmigungsfrei sind bis zu 30 Quadratmeter große Carports ebenfalls in Niedersachsen. Hier ist es allerdings notwendig eine Bauanzeige einzureichen. Wer in Rheinland-Pfalz sein Grundstück mit einem Carport verschönern möchte, kann dies unter Umständen auch ohne eine Baugenehmigung tun.

In diesem Fall sind Gebäude bis zu 50 Kubikmeter Größe davon betroffen, wenn diese ebenfalls im Außenbereich bis zu zehn Kubikmeter umbauten Raum mitbringen. Im Saarland sind freistehende Carports, wie andere Gebäude bis zu einem Volumen von 60 Kubikmeter genehmigungsfrei. Die Sachsen dagegen benötigen bei einem 50 Quadratmeter großen Carport lediglich eine Bauanzeige, während man in Schleswig-Holstein auf eine Genehmigung verzichten kann, wenn die Gesamtlänge der Grundstückgrenze von neun Metern und die Höhe von 2,75 m nicht überschritten werden.

Fazit: Wie man unschwer erkennen kann, verfügt ein jedes Bundesland beim Thema Carport Baugenehmigung über seine ganz eigenen Vorschriften. Diese können sich unter Umständen auch recht schnell ändern, so dass es immer ratsam ist, vor dem Bau des Carports ein paar hilfreiche Informationen einzuholen, bevor es zu unnötigen Problemen mit der Behörde kommt. Oftmals reicht hier schon ein Anruf beim Bauamt aus, um zu erfahren, ob eine Baugenehmigung tatsächlich nötig ist.

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